Angebotene Dienstleistungen

Energiekonzepte und Energieberatung für Ein- und Mehrfamilienhäuser

Es gibt je nach Projektspezifikation verschiedene Beratungsformen bei der energetischen Sanierung. Manchmal reicht sogar die kostenfreie Erstberatung aus, um bei kleineren Projekten die notwendigen Informationen zu Förderungen oder zu Konstruktionsdetails zu erfahren.

Zudem gibt es verschiedene Formen der Energieberatung, welche durch staatliche Zuschüsse gefördert werden. Zu diesen gehört unter anderem auch die freie Energieberatung mit vor Ort Besichtigung des Wohngebäudes. Sprechen Sie mich gern darauf an.

Eine sehr umfangreiche Art der Energieberatung stellt die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes dar. Die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) soll es Immobilienbesitzern ermöglichen, mithilfe einer qualifizierten Energieberatung das individuelle Potential zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden aufzuzeigen. Um eine entsprechende Unterstützung zu liefern, kann auf eine Förderung von bis zu 50 Prozent der Kosten für die Energieberatung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr) zurückgegriffen werden. 
Bedingung ist, dass der Bauantrag Ihres Wohngebäudes  mindestens 10 Jahre zurück liegt und das Gebäude überwiegend zum Zwecke des Wohnens genutzt wird.


Die Energieberatung beginnt ganz klassisch mit der Aufnahme des IST-Zustandes Ihres Gebäudes. Danach werden verschiedene Varianten der energetischen Sanierung untersucht und in einem Beratungsbericht zusammengefasst. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt dann übersichtlich in Form eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP). Mithilfe des iSFP wird veranschaulicht, wie sich die Energieeffizienz Ihres Gebäudes bei Umsetzung der einzelnen Maßnahmen, beginnend beim Ausgangszustand, schrittweise verbessert. Zudem können Sie durch die Erstellung eines iSFPs von höheren Fördersätzen bei ausgewählten Sanierungsmaßnahmen profitieren. Es werden zudem verschiedene Varianten mit Berücksichtigung der Investitionskosten und Einsparpotentialen betrachtet.

Zu guter Letzt stelle ich Ihnen die Ergebnisse aus der energetischen Analyse in einem persönlichem Gespräch vor.

Haben Sie sich für die Durchführung von geförderten energetischen Sanierungsmaßnahmen entschieden, ist es entsprechend der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verpflichtend, die Ausführung der Arbeiten durch einen qualifizierten Energie-Effizienz-Experten begleiten zu lassen.
Ausnahme bildet hier lediglich die Installation von Heizungstechnik – hier bestätigt alternativ der Fachbetrieb die fachgerechte Installation der Anlage. 

Je nach gewählter Sanierungsvariante ist es erforderlich, bestimmte Detailplanungen durchzuführen. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem:

  • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
  • Wärmebrückennachweis nach DIN 4108
  • Lüftungskonzepterstellung nach DIN 1946-6
  • Luftdichtheitskonzept sowie Luftdichtigkeitsmessung (BlowerDoor) mit Messprotokoll


Auf dem Weg zu einem energetisch effizienteren Gebäude begleite ich Sie von Antragstellung bis zur Fertigstellung aller Arbeiten. Ich prüfe die einzelnen Maßnahmen auf Einhaltung aller förderrelevanten Vorgaben, stelle alle notwendigen Unterlagen zusammen und prüfe durch stichprobenartige Besichtigungen vor Ort. Abschließend werden alle benötigten Unterlagen für Sie zusammengestellt, damit Sie die Förderung abschließen und den Förderbetrag erhalten können.

Bei der Ausstellung von Energieausweisen werden zwei Typen unterschieden. Dies ist zum einen der Verbrauchsausweis, welcher auf Grundlage der Energieverbräuche aus den letzten 3 Jahren ausgestellt wird.
Die zweite Variante ist der Energiebedarfsausweis. Dieser ist umfangreicher und aussagekräftiger, da dieser eine Unabhängigkeit vom Nutzerverhalten aufweist. Dazu wird der IST-Zustand des Gebäudes zu einem vor-Ort Termin aufgenommen und dokumentiert. Anschließend erfolgt die Berechnung der Energieklasse, des Energiekennwerts, sowie des CO2-Äquivalents des Gebäudes.
Abschließend wird der Energieausweis beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und der Ausweis an den Kunden übermittelt.

Egal ob Sie Ihre bestehende Heizungsanlage mithilfe eines hydraulischen Abgleiches optimieren möchten oder die Erneuerung Ihres Heizungssystems ansteht. Eine Heizlastberechnung ist die notwendige Maßnahme für die Planung eines effizienten Heizungssystems.

Bei der Heizlastberechnung wird auf Basis der DIN EN 12831 der tatsächliche Wärmebedarf jedes Raumes unter Berücksichtigung der festgelegten Rauminnentemperaturen ermittelt.
Bei der Berechnung werden die Lage des Gebäudes, die Bauweise der wärmeübertragenden Hüllflächen, sowie die Nutzung der einzelnen Räume berücksichtigt. Hierfür werden ausreichende Planunterlagen Ihres Hauses benötigt. Sind keine Pläne vorhanden, können durch eine vor-Ort Besichtigung alle Informationen aufgenommen werden.

Für die optimale Auslegung eines neuen Wärmeerzeugers, insbesondere einer Wärmepumpe, ist die Ermittlung der raumweisen Heizlast unumgänglich. Sie ermöglicht eine Prognose der Effizienz der zukünftigen Heizungsanlage.

Mithilfe eines hydraulischen Abgleiches wird ermittelt, wie viel Wärmeleistung nötig ist, um Wohnräume zu beheizen und die optimale Wassermenge und Vorlauftemperatur der Heizung eingestellt. Außerdem werden Pumpenleistung und Widerstände im Heizkreislauf errechnet, um sicherzustellen, dass von der Umwälzpumpe zu den Heizkörpern und zurück genau die Wassermenge fließt, um alle Räume im Haus gleichmäßig mit Wärme zu versorgen.

Für Mehrfamilienhausbesitzer mit einer Erdgas-Heizung
Besitzer von Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten und einer zentralen Erdgas-Heizung werden nach der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ verpflichtet, einen hydraulischen Abgleich Ihrer Heizungsanlage nach Verfahren B vorzunehmen.
Bis wann der hydraulische Abgleich durchgeführt werden muss, richtet sich nach der Anzahl an Wohneinheiten im Gebäude.
Gebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten sind bis zum 30.09.2023 abzugleichen.
Gebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten sind bis zum 15.09.2024 abzugleichen.

Für die Umsetzung des hydraulischen Abgleiches nach Verfahren B muss vorab eine raumweise Heizlastberechnung durchgeführt werden. Gern unterstütze ich Sie bei der Umsetzung des hydraulischen Abgleiches.