Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, wird 2026 durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgelöst.

Nachdem das GEG 2024 für viel Diskussionsstoff gesorgt hat, setzt die Bundesregierung nun auf eine grundlegende Neuausrichtung. Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das Regelwerk vereinfachen und an die neuen Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) anpassen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick – was bisher bekannt ist

1. Abschied von der reinen Heizungs-Fokussierung

Ziel soll es voraussichtlich sein, das Regelwerk technologieoffener und flexibler zu gestalten. Das bedeutet: Der Fokus verschiebt sich weg von starren Einzelmaßnahmen hin zur energetischen Gesamtperformance des Gebäudes.

2. Fokus auf die „Worst Performing Buildings“

Die EU gibt den Takt vor: Gebäude mit der schlechtesten Energiebilanz müssen priorisiert saniert werden. Für Wohngebäude liegt der Schwerpunkt auf Anreizen zur Senkung des Primärenergieverbrauchs, um eine Sanierungswelle durch Förderung statt durch reinen Zwang zu erreichen.

3. Die Ökobilanz (LCA) wird zum Standard

Was bisher nur für die KfW-NH-Klasse (Nachhaltigkeitsklasse) notwendig war, rückt nun näher an den gesetzlichen Standard: Die LCA (Life Cycle Assessment). Das GMG soll den Weg für den digitalen Gebäuderessourcenpass ebnen. Künftig zählt nicht mehr nur, wie viel Energie ein Haus im Betrieb verbraucht, sondern wie viel CO₂ bereits bei der Herstellung der Baustoffe (die „graue Energie“) verursacht wurde.

4. Ausweitung der Solarpflicht

Ein zentraler Baustein des GMG ist die verstärkte Nutzung der Dachflächen. Ab 2026 greifen verschärfte Regeln zur Installation von Photovoltaik-Anlagen – insbesondere dann, wenn im Zuge einer Sanierung die Dachhaut komplett erneuert wird.

Zeitplan: Wann tritt das GMG voraussichtlich in Kraft?

Januar 2026: Geplante Veröffentlichung der finalen inhaltlichen Eckpunkte. 
Februar 2026: Geplanter Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfs.
Mitte 2026: Voraussichtliches Inkrafttreten (Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie ist Mai 2026).

Wichtig für Bauherren: Bis zur finalen Verabschiedung des GMG gilt das aktuelle GEG 2024 unvermindert weiter.